Laut Kanton Zürich sorgte ein Fall im Rotlicht Milieu an der Langstrasse für Schlagzeilen und allgemeine Regeln im Sexgewerbe wurden verschärft!
Hierbei wird verlangt, dass Kontaktdaten von Freiern zu erheben und verifizieren sind, da die Corona Fälle im Prostitutionsgewerbe kaum nachverfolgt werden, so der Sicherheitsdirektor Mario Fehr.
Wirksames Contact Tracing sei deshalb nur so möglich und wird bei Wiederhandlung der Anbieter verzeigt, also die Prostituierte oder das Etablissement.
Auch Freier werden gebüsst wenn Sie bewusst falsche Daten angeben.
Hierbei kritisiert die Fachstelle FIZ die neue Praxis scharf, zumal das Sexgewerbe bislang nicht als Hotspot aufgefallen sei!
Unsere Vorgehensweise bleibt weiterhin genauso wie es war.
D.h.
-Besuche nur auf Terminvereinbarung, keine Laufkundschaft!
-Grosse Zeitfenster zwischen den Gästen, aufgrund Desinfektion und Lüftungsmassnahmen.
-Kein Einlass für Gäste die Symptome aufweisen.
-Kein Arbeiten unserer Mieterinnen bei Symptomen
-Hygienestationen weiterhin überall in den Räumen und Mundschutzmasken werden vom Haus kostenfrei zur Verfügung gestellt!
-Das Personal arbeitet zum Schutze für Sie und sich selbst mit Schutzvisier oder Mundschutz.
Interna:
Seit Jahren arbeiten wir ohnehin mit den Kontaktdaten per Mail oder Telefonnummer unserer Gäste.
Diskretion ist seit je her für uns das oberste Gebot und Kontaktdaten werden extrem vertraulich behandelt.
Zudem wissen wir natürlich wer uns an welchem Tag im Studio besucht hat.
Gemeinsam gegen Corona und mit Vernunft werden wir gewissenhaft und noch verstärkteren Hygienemassnahmen weiter machen wie bisher.
Unser Credo:
Keine Besuche in unseren Studios mit Grippe Symptome möglich!
Die Verordnungsänderung tritt am 01.10.2020 in Kraft. Die geänderte Verordnung gilt bis zum 31.10.2020