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News

Diese Woche wird es spannend

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Die folgenden Seiten enthalten Bilder und Texte mit Erotik, Fetisch, BDSM, welche für Personen, die nach ihren Landesbestimmungen noch nicht volljährig sind, nicht geeignet sind. Diese Personen haben kein Recht diese Seite zu besuchen! Erwachsene, die diese Seite besuchen wollen, verpflichten sich, den Haftungsausschluss durchzulesen und sich damit einverstanden zu erklären.

Liebe Gäste diese Woche gehts mal wieder um Entscheidungen die wir mit Spannung erwarten.
Da ich nicht denke dass wir unsere Studios aufmachen dürfen, planen wir weitere Besuche in der Schwyz.
Aufgrund der behördlichen Vorgänge für EU Mitglieder unseres Teams die wir natürlich bei der 2. Etappe in der Schwyz dabei haben möchten, werden wir entsprechend alle Vorbeitungen in die Wege leiten.
Bis dahin machen unsere schweizer Ladies so weiter wie bisher.
Sollte jedoch ein Wunder geschehen und wir dürfen unsere Studios wieder öffnen geben wir entsprechend Vollgas und bereiten unsere Comebck vor.
Wir danken allen den Gästen die uns während der harten Zeit unterstützen.

Monarchin Hekate & Team
P.S. Im Moment arbeiten wir auf unseren Webseiten um diese zu optimalsieren.
Terminvergaben nur mit frühzeitiger Buchung möglich.
Gäste mit Codewort werden selbstverständlich bevorzugt

Wir suchen Kolleginnen die uns nach dem Lockdown unterstützen

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Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit in unseren wunderschönen Räumen und planen bereits jetzt schon unser Comeback.
Gerne bieten wir erfahrenen oder unerfahrenen Damen die Möglichkeit mit uns zusammen an den Erfolg anzuknüpfen.
Bewerbungen nehmen wir bereits jetzt entgegen.
Wir freuen uns auf eine Nachricht.

Carpe diem

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Liebe Gäste, wie bereits angekündigt werden wir in wenigen Tagen unsere Tätigkeit wieder aufmehmen.
Wir bereiten uns im Moment entsprechend vor eine vorübergehende Location in einem bewilligten Kanton anzumieten so lange unsere Studios geschlossen bleiben müssen.
Hierbei sei nochmals ausdrücklich gesagt, dass wir weder in der Residenz Hekate noch im BDSM Palace aufgrund des Verbotes der Kantone Aargau und Zürich Gäste in unseren Studios empfangen dürfen.
Unsere Studios bleiben bis auf weiteres geschlossen!
Ihr habt aber die Möglichkeit uns dann entsprechend in verschiedenen angrenzenden Kantonen zu besuchen.
Immerhin eine Möglichkeit uns legal Wiederzusehen bis die Kantone Aargau und Zürich der Öffnung unserer Studios wieder bewilligen.
Wie lange diese Willkür der Dauerschliessung unserer Studios bestehen bleibt wissen wir nicht.
7 Monate zusammen gerechnet sind wirklich genug an Ungerechtigkeit ausgehalten um alle unsere Studios trotz Schliessung wirtschaftlich am Laufen zu halten.
Was hinter dieser üblen Machenschaft der Ungleichheit gegenüber anderer Kantone mit 1:1 Körperkontakt Dienstleister herrscht darüber möchte ich garnicht mehr nachdenken.
Endlich wieder Morgens aufzuwachen um das zu tun was Lust und Leidenschaft bedeutet!

Wir benötigen für die Umsetzung unserer Planung noch ein paar Tage dann gehts los!
Weitere News kommen zeitnah.
Monarchin Hekate & Team

Erst mal Luft holen, dann Plan B und das für unsere Gäste die sich trauen und uns vertrauen!

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10 Gebote die gegen die Anordnung des Verbots der Prostitution- Ausübung und weiterer Schliessung unser Studios sprechen!
Wir haben es bereits geahnt und uns darauf vorbereitet.
Unsere Studios sind tip- top sauber und müssen eben noch bis 22.03.2021 geschlossen bleiben.
So denke ich vielleicht länger noch als zu diesem Datum. 
Vertrauen gegenüber den Kantonen für eine Öffnung zu diesem Datum ist nicht mehr angebracht und so wird es jetzt eben passend für uns gemacht....
Einige unserer Ladies sind mobil und haben genügend Power sich neuen Herausforderungen zu stellen.

...Keuschhaltung ist nicht länger angesagt, vielleicht mit wenigen Aussnahmen für die Gäste die wirklich warten möchten.

Keuschhaltung nur für wenige Gäste eine Lösung; Mittelalter der klassischen alten verstaubten Legenden ist out.
Es zählt die Vielfältigkeit, Inspiration und der Spirit der Jugendlichkeit und Raffinesse.
Hierzu werden wir dieses Jahr noch zusammen mit dem Team Lydia aus Karlsruhe die Schweiz rocken und unsere Studios entsprechend mit Angeboten und tollen Ladies nach dem Lockdown mit bizarren Leben und Sexappeal füllen.
Natürlich auch mit unseren Klassikern die Schönheit und Eleganz verkörpern.
Auch neue Ladies sind dabei und besonders freue ich mich auf Lady Luci und Lady Angel.
Bis dahin sind unsere Studios weiterhin geschlossen
Wir werden nach dem Lockdown unsere Ideen und Möglichkeiten fliessen lassen und umsetzen.

Deshalb werden wir weiterhin in den zugelassenen Kantonen Hotel und Hausbesuche für unsere Gäste mit Codewort  anbieten.
An einer weiteren Möglichkeit eine Location anzumieten sind wir gerade dran um dort Gäste zu empfangen (nämlich in den Kantonen in der die Prostitution trotz Pandemie zugelassen ist)
Wir geben hierzu noch Bescheid wo es uns mit unserem Studio Equipment hinziehen wird so lange unsere Studios geschlossen bleiben müssen.

Unsere Begründung hier:
Die von der Kantonsärztin Frau Dr. med. Yvonne Hummel im Aargau in der Verfügung genannten Argumente welche die generelle Schliessung sämtlicher Erotik- und Sexbetriebe rechtfertigen soll, sind weitestgehend falsch oder irreführend und basieren offensichtlich auf falschen Vorstellungen und Mutmassungen zur Sexarbeit.
Somit sind diese als Grundlage zur Schliessung der Betriebe unzulässig und die Massnahmen zudem unverhältnismässig. 

  1. Die von Frau Hummel als problematisch angesehene „hohe Fluktuation“ ist nicht gegeben.
    Eine Sexarbeiterin ist keine Autowaschanlage.
    In regulären Studios haben Sexarbeiterinnen maximal zwischen 2 und 4 Gästen am Tag.
    Sexarbeiterinnen wiederum sind jeweils über längere Zeit in ein und demselben Betrieb tätig.
    Dies verursacht somit keine hohe Fluktuation und führt zu weniger Begegnungen als dies bei einer Frisöse oder Verkäuferin in einem Ladenlokal der Fall ist.
    Es besteht somit kein höheres Streuungsrisiko als in vielen anderen Branchen.

     
  2. Das Problem einer „erschwerten Rückverfolgbarkeit“ aufgrund von „nicht bekannten Personen“ kann mit einfachen Mitteln eliminiert werden.
    Im Kanton Zürich müssen bereits seit letztem Sommer die Personaldaten von Gästen in Erotikbetrieben erfasst und verifiziert werden. 
    Die Erfassung der Personendaten haben wir nach dem ersten Lockdown nicht nur an unserem Standort in Egg (ZH) eingeführt, sondern auch an unserem Standort in Baden entsprechend umgesetzt, da ich diese Massnahme trotz Umsatzeinbussen als richtig und wichtig erachte.
    Somit war bei uns die Rückverfolgbarkeit jederzeit gewährleistet.
    Durch eine entsprechende kantonale Verfügung im Aargau, kann diese Praxis auch bei anderen Betrieben durchgesetzt werden.
    Dadurch wäre dies Argument für die Betriebsschliessungen hinfällig.
    Mehrere Kontrollen von Betrieben in Zürich (auch in unserem Studio) haben aufgezeigt, dass dies bei professionell geführten Unternehmen sehr gut funktioniert.
    Nicht gewährleistet ist dies jedoch wenn Frauen ihre Dienste weiterhin „Privat“ anbieten müssen. 
    In unserem Betrieb wurden Gäste zudem bereits vor der Pandemie nur nach vorheriger Terminvereinbarung (per Mail oder Telefon) empfangen.
    Dies ist im Übrigen bei den meisten Sexarbeiterinnen und in den meist kleinen nun von der Schliessung betroffenen Betrieben üblich.
    Aufgrund der vorherigen Kontaktaufnahme sind die Gäste sogar schon vor dem Betreten des Betriebs „bekannter“, als dies bei Laufkundschaft in Ladenlokalen und anderen Geschäften ohne Voranmeldung der Fall ist. 

     
  3. „Eine erhebliche Durchmischung von Personengruppen aufgrund wechselnder Anbieterinnen und Kundschaft“ ist eine völlig irreführende Argumentation. 
    Sexarbeiterinnen arbeiten mehrheitlich über längere Zeit in ein und demselben Betrieb und werden im Personalbereich entgegen einiger männlicher Fantasien nicht intim miteinander, wodurch hier keine aussergewöhnlich hohe Durchmischung stattfindet.
    Seitens der Gäste ist die Anzahl Kontakte wie bereits beschrieben nicht so gross wie es Frau Hummel suggeriert. 
    Unsere Gäste vereinbaren einen Termin bei einer bestimmen Anbieterinnen und treffen während ihrem Besuch auch nur diese persönlich. 
    Die Gäste testen sich nicht durch mehrere Damen durch bis sie dann bei einer bleiben.
    Selbst in Betrieben welche erst anwesende Damen „vorstellen“ kann diese Begegnung problemlos auf Distanz erfolgen. 
    Die Situation ist somit am ehesten vergleichbar mit einem schlecht besuchten Frisörsalon in welchem jeder Haarschnitt in einem separaten Raum stattfindet.  

    In anderen Bereichen ist die Durchmischung von Personen in wesentlich grösserem Umfang erlaubt und Realität.
    Es ist somit nicht gerechtfertigt die Anzahl Begegnungen in dieser Branche als besonders problematisch einzustufen.

     
  4. „Enger Körperkontakt“ suggeriert, das direkter Hautkontakt zu einem erhöhten Ansteckungsrisiko führt.
    Hierzu gibt es keinerlei wissenschaftliche Grundlagen.
    In unserem Gewerbe ist es sowieso üblich, dass vor und nach einem Termin geduscht wird.
    Somit sinkt das Risiko einer allfälligen indirekten Übertragung über „kontaminierte“ Köperstellen nach einem Körperkontakt auf ein kaum noch relevantes Mass.
    Die reine physische Nähe ist bei unzähligen Branchen mit körpernahen Dienstleistungen genauso gegeben und rechtfertigt keine strengeren Verbote im Bereich des Sex-Gewerbes.
    Unabhängig von persönlichen moralischen Wertvorstellungen muss hier das Prinzip der Rechtsgleichheit gelten.

     
  5. Das „hohe Niveau der bestehenden Fallzahlen“ ist ebenfalls nicht mehr gegeben.

     
  6. Dass andere Fachpersonen das Risiko im Bereich der Prostitution anders einstuften zeigt, dass es auf Bundesebene und vielen anderen Kantonen gegenwärtig kein Verbot der Sexarbeit gibt.
    Auch ist keine Häufung der Fälle bekannt in Kantonen in denen Prostitution uneingeschränkt erlaubt ist.
    Selbst wenn Bordellbesuche nach einer Erkrankung eines Gastes verheimlicht würden, wäre dies aufgrund der Erkrankung einer Sexarbeiterin nachvollziehbar. 

     
  7. Es gibt eine Vielzahl von ganz unterschiedlichen Erotik- und Sexbetrieben sowie hunderten privaten Anbietern, mit ganz unterschiedlichen Konzepten und Risiken.
    Hier alle Unternehmen generell zu schliessen ist weder richtig noch verhältnismässig.
    Es muss berücksichtigt werden, dass grosse FKK-, Sauna-, Swinger Clubs oder Kontaktbars nicht vergleichbar sind mit kleinen Bordellen oder Studios mit 1:1 Kontakten und wenig Publikumsverkehr.
    Sämtliche Betriebe dieser Branche über einen Kamm zu scheren ist schlicht falsch und ungerecht. 

    Auch die Dienstleistungen die in meinen BDSM- und Fetisch-Studios angeboten werden sind wiederum nicht vergleichbar mit denen eines regulären Bordells.
    Unseren Gästen geht es nicht in erster Linie um Sex sondern um das ausleben verschiedener Vorlieben. 

    Im Gegensatz zur herkömmlichen Prostitution sind die Übertragungsrisiken bei den meisten unserer Praktiken sehr gering und definitiv kleiner als beispielsweise bei Frisören, in Tattoo Studios oder anderen körpernahen Dienstleistungen.
    In unserem Gewerbe ist es problemlos möglich das Angebot auf die aktuelle Situation anzupassen. 

    Angebote wie Fixierungen, Erniedrigungen, Käfighaltungen, Materialfetische und vieles mehr, erfordern keinen direkten Körperkontakt. 

    Auf Praktiken mit erhöhtem Ansteckungsrisiko oder mit Körpernähe kann im BDSM und Fetisch Bereich durchaus verzichtet werden.
    Ein generelles Verbot der gesamten Branche ist daher ungerechtfertigt wenn es Betrieben möglich wäre alternative unproblematische Dienstleistungen anzubieten, zumal unsere beantragte Ausnahmebewilligung für eine solche eingeschränkte Tätigkeiten ohne die Nennung von Gründen abgelehnt wurde.
    Eine anschliessende Rückfrage an die Kantonsärztin mit konkreten Fragen zur Entscheidungsgrundlage wurde mit Verweis auf die Absage auch nicht beantwortet. 

     
  8. Die finanzielle Lage der Studiobetreiber ist mittlerweile mehr als prekär.
    Bereits im letzten Frühling wurden Sex- und Erotikbetriebe Landesweit als eine der letzten Branchen wieder geöffnet.
    Das diese Betriebe keine fixen Personalkosten haben, waren die vom Bund gewährten Kreditbürgschaften nur bedingt hilfreich und wurden auch nur von einigen beantragt.
    Wenn ein Unternehmen 10% des Jährlichen Umsatzes als Kredit bekommt, dieser Umsatz jedoch fast vollständig den Fixkosten entspricht, reicht der Kredit demensprechend auch nur für eineinhalb Monate, trotz drei-monatiger Schliessung.
    Dieser Kredit muss zudem in den kommenden Jahren noch vollständig zurückbezahlt werden und stellt daher mittel- und langfristig keine finanzielle Entlastung dar. 
    Nun mussten die Betriebe erneut schliessen, ohne mit alternativen oder eingeschränkten Angeboten zumindest die dringendsten Kosten stemmen zu können.
    Selbstverständlich werden wir durchhalten auch wenn die Zeit verdammt ist!

     
  9. Sowohl ich als Betreiberin, als auch die bei mir tätigen Sexarbeiterinnen (und wohl die meisten in der Branche) legen viel Wert auf Hygiene und unsere eigene Gesundheit.
    Somit sind wir selber daran interessiert die Schutzkonzepte und Schutzmassnahmen einzuhalten und das Übertragungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren.
    Auch bei den sogenannten „Freiern“ (für uns Gäste) handelt es sich um seriöse und mündige Personen aus einem breiten Querschnitt der Bevölkerung, welche wie die Anbieterinnen selber, ihre Verantwortung wahr nehmen und im Falle von Symptomen Termine absagen und sich auf eine allfällige Infektion hin testen lassen.
    Auch haben wir übrigens regelmässig Corona Test in unseren Studios bei Gästen und uns gemacht.
    Also keinerlei Kosten gescheut.

    10. Geschlechtsverkehr und Prostitution findet so oder so auch ausserhalb der geschlossenen Betriebe statt. (Privat-Escort, Casual Dating, One Night Stands, Seitensprungzimmer etc.)
    Die Schliessung der gewerblichen Betriebe hat dadurch (wenn überhaupt) nur einen geringen Nutzen bei der Eindämmung der Pandemie, führt jedoch zu einem maximalen Schaden bei allen betroffenen Unternehmen.
    Die Betriebsschliessungen zwingen viele Frauen in die Illegalität oder in ein ungeschütztes Umfeld ohne standardisierte Hygienemassnahmen und ohne Kontaktverfolgung, wodurch Betriebsschliessungen daher sogar kontraproduktiv sind.
    Durch regelmässige Tests der Sexarbeiterinnen insbesondere vor mehrtägigen Anwesenheiten, kann das Risiko einer Übertragung proaktiv gesenkt werden.  

Aufgrund all dieser Sachverhalte, insbesondere der einfach möglichen Umsetzung der Nachvollziehbarkeit von Kontakten, der verhältnismässig geringen Anzahl der Kontakte bei 1:1 Dienstleistungen, der massiven finanziellen Belastung durch hohe Fixkosten, des Verlusts hoher Investitionen infolge drohender Konkurse, der Möglichkeit von eingeschränkten und angepassten Angeboten (im BDSM Bereich) sowie dem nicht vorhanden sein einer statistisch relevanten Ausbreitung im Bereich der Prostitution, ist eine weitere pauschale Schliessung aller Erotik- und Sexbetriebe unverhältnismässig und wiederspricht somit dem im Pandemiegesetz des Bundes vorgesehenen vernünftigen Verhältnis zu den Belastungen der betroffenen Personen.
Im Minimum müssen namentlich im BDSM Bereich Angebote zugelassen werden, bei welchem ein geringes Übertragungsrisiko besteht.

Die Sonderbehandlung unseres Gewerbes gegenüber anderen körpernahen Dienstleistungen ist diskriminierend und verstösst gegen das Prinzip der Rechtsgleichheit. 
Die pauschale Schliessung aller Erotik- und Sexbetriebe ist aktuell unverhältnismässig und nicht mehr gerechtfertigt.  
Ein gewisses Risiko besteht natürlich immer, so wie bei jeder Begegnung und Aktivität in allen Lebensbereichen.
Doch sind die Auswirkungen und langfristigen Folgen der Schliessungen immens und müssen genau so berücksichtigt werden. 

Meiner Meinung nach ist das Verbot der Prostitution nicht gerechtfertigt!
Ich fordere den Regierungsrat hiermit auf folgenden Anträgen einzeln oder vollumfänglich statt zu geben: 
  1. Die Verfügung zur Schliessung von Erotik und Sexbetrieben muss als ungültig oder gegenstandslos erklärt werden.
  2. Erotik und Sexbetrieben im Kanton Aargau muss die umgehende Öffnung erlaubt werden.
  3. Erotik- und Sex-Dienstleistungen welche sich auf 1:1 Kontakte beschränken müssen in gewerblichen Betrieben wieder erlaubt werden und die Gleichstellung wie ebenso anderer Dienstleister mit 1:1 Kontakt.
  4. Dienstleistungen und Angebote im Bereich Fetisch und BDSM, bei welchen ein Sicherheitsabstand und andere gängige Schutzmassnahmen eingehalten werden können, müssen in entsprechenden Erotik-Betrieben erlaubt werden, solange auch andere körpernahe Dienstleistungen zulässig und erlaubt sind. 
  5. Angebote im Bereich der Erotik- und Sex-Dienstleistungen können im Rahmen von Pandemie-bedingten Betriebsschliessungen mit anderen körpernahen Dienstleistungen und Betrieben ebenso entsprechend Angebote gleichgestellt werden.
  6. Erotik- und Sexbetriebe werden während der Dauer der Pandemie analog anderen Branchen verpflichtet die Personendaten der Gäste zu erfassen.

Grundsätzlich besteht zwar die Möglichkeit eine Beschwerde (mit möglicher Kostenfolge) gegen die Verfügung zur Schliessung unseres Gewerbes einzureichen. Da diese jedoch keine aufschiebende Wirkung hätte und es über den Rechtsweg mehrere Monate dauert bis eine Entscheidung vorliegen würde, ist dies Sinnlos.
In einigen Monaten kann sich die Situation soweit geändert haben, dass die Betriebe sowieso wieder geöffnet sind oder eine Schliessung aufgrund einer massiven Verschlimmerung der Situation wieder nachvollziehbar wäre.

Ich danke für die Aufmerksamkeit und freue mich auf neue Wege mit unseren Mieterinnen 

Monarchin Hekate und Team

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